Mobilitätsmanagement
Verkehrsplanung
Verkehrstechnik
Mobilitätsforschung
Erhebung
Qualitätsmessung
Dialog
Öffentlicher Nahverkehr
Öffentlicher Raum
Betrieb
Für die Freifahrt bzw. Beförderung zu ermäßigten Tarifen von Schwerbehinderten in öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen des Staates. Nach dem Sozialgesetzbuch ist die Erhebung von schwerbehinderten Fahrgästen quantitativ im Verhältnis zu den sonstigen Fahrgästen zu erfassen.
Stichprobenplanung
Vorbereitung und Durchführung (nach § 231 SGB IX)
Erhebung in vier Perioden je Jahr
Plausibilitätsprüfungen
Regelmäßige Auswertung der Befragungsdaten
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
infra Fürth
Erlanger Stadtwerke AG